Die Mütter des Grundgesetzes

Parteiübergreifend für Gleichberechtigung



"Frauen und Männer sind gleichberechtigt" – so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Formuliert wurde damit im Jahr 1949 ein Programm, nicht eine Aussage über die Realität. Seiner Verankerung im Grundgesetz gingen heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung starkmachten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier Mütter des Grundgesetzes. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 im Grundgesetz verankert wurde.


Mit einem Vortrag von Petra Ernstberger um 19 Uhr